Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Kurse und Freizeiten

  1. Veranstalter
    • Veranstalter ist der Förderverein Schneesport Reilingen e.V.
    • Während der Freizeiten wird der Veranstalter durch den / die Freizeitleiter / in vertreten.
  2. Kurse und Freizeiten
    • Ein Kurs beinhaltet Ski- oder Snowboardunterricht durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter. Kursgruppen werden in der Regel gemäß der entsprechenden Leistungs- und Altersstufe gebildet. Dies setzt eine ausreichende Teilnehmerzahl voraus.
    • Freizeiten sind Tages- oder Mehrtagesfahrten. Die Betreuung ergibt sich aus der Ausschreibung.
    • Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt oder anteilig rückerstattet werden.
  3. Teilnahme
    • Die Teilnahme ist grundsätzlich für Mitglieder und Nichtmitglieder möglich.
  1. Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer
    • Der Veranstalter übernimmt bei Freizeiten keine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer (16 bis 17 Jahre). Die Erziehungsberechtigten stellen den Veranstalter bzw. die Freizeitleiter mit der schriftlichen Anmeldung ihres Kindes von jeglicher Haftung frei. Teilnehmer unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Fahrten teilnehmen.
  2. Ausschreibung
    • Die Ausschreibungen entsprechen dem jeweiligen aktuellen Stand nach bestem Wissen und Gewissen. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen können trotzdem nicht generell ausgeschlossen werden und bleiben bis zum Abschluss der jeweiligen Veranstaltung vorbehalten.
  3. Leistungen, Preise
    • Leistungen für Kurse und Freizeiten ergeben sich aus den Ausschreibungen. Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen (z.B. gemeinsame Anfahrt) besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    • Preise für Kurse und Freizeiten ergeben sich aus den Ausschreibungen. Preise gelten in Euro pro Person.
  4. Anmeldung, Bezahlung
    • Die Anmeldung erfolgt verbindlich bei der in der Ausschreibung genannten Anmeldestelle.
    • Eine Anmeldung wird nur wirksam mit dem rechtzeitigen Eingang der Anmeldegebühr auf unserem Vereinskonto gemäß Ausschreibung. Die endgültige Teilnahme wird nur gewährleistet, wenn die Restzahlung ebenfalls spätestens bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin erfolgt ist. Barzahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Plätze der Freizeiten werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.
  5. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung
    • Der Rücktritt wird wirksam mit dem Tage, an welchem die schriftliche Erklärung bei dem / der in der Ausschreibung genannten Freizeitleiter / in oder der genannten Anmeldestelle eingeht.
    • Geleistete Zahlungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.
    • Kann sich der Veranstalter von den aus dem Reiserücktritt resultierenden Zahlungsverpflichtungen befreien (z.B. Vertragspartner verzichtet auf Kostenberechnung, es wird ein vergleichbarer Ersatz- Reiseteilnehmer gefunden o. ä.), so wird lediglich die Anmeldegebühr als Entschädigung für den Bearbeitungsaufwand durch den Veranstalter einbehalten. Der Restbetrag wird erstattet. Der Abschluss einer privaten Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.
  6. Absage durch den Veranstalter
    • Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl gemäß den Ausschreibungen oder bei schlechten Wetterbedingungen o. ä. behält sich der Veranstalter vor, die Reise abzusagen. Die bis dahin bereits angemeldeten Personen werden zeitnah informiert und erhalten ihre bis dahin geleisteten Zahlungen zurück.
  7. Durchführung, Ablauf
    • Kursbeginn und Kursdauer sowie evtl. Abfahrtsort und Abfahrtszeit werden von dem / der Freizeitleiter / in vor Beginn des Kurses bekanntgegeben. Bei unvorhersehbaren Schnee- und Witterungsbedingungen kann der Veranstalter den Kursbeginn verschieben oder die Kursdauer ändern, wenn sonst eine sinnvolle Durchführung nicht gewährleistet ist.
    • Freizeiten werden unabhängig von der Schnee- und Wetterlage durchgeführt. Sollte am jeweiligen Zielort kein uneingeschränkter Skibetrieb möglich sein, wird je nach Möglichkeit auf andere Skigebiete ausgewichen oder ein Ersatzprogramm geboten. Insoweit sind keine weitergehenden Ansprüche der Kursteilnehmer gegeben.
  8. Datenschutz
    • Mit der Anmeldung genehmigt der Reiseteilnehmer dem Veranstalter die Speicherung seiner Daten zur vereinsinternen Nutzung. Gleichzeitig gestattet er die Veröffentlichung von Bildern, auf denen er zu erkennen ist. Diese Fotos dienen ausschließlich zur Dokumentation und zur Bebilderung von Skifreizeiten und sonstigen Vereinsveranstaltungen.
  9. Teilnahmevoraussetzung, Haftung
    • Die Teilnahme an Kursen und Freizeiten ist nur mit geeigneter Wintersportausrüstung möglich. Der Veranstalter sowie seine Freizeitleiter sind nicht befugt, Einstellungen an der Ausrüstung von Teilnehmern vorzunehmen. Insofern empfehlen wir vor Antritt der Veranstaltung die Überprüfung der Ausrüstung durch ein anerkanntes Fachgeschäft.
    • Die Teilnahme an den Skifreizeiten bzw. den angebotenen Ski- und Snowboardkursen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter sowie seine Vertreter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle, Beschädigungen, Verluste, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten während der Durchführung der Veranstaltung.
    • Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei ungebührlichem Verhalten von der jeweiligen Veranstaltung auszuschließen.
    • Zur Absicherung der Risiken empfiehlt der Veranstalter allen Teilnehmern ausreichenden Versicherungsschutz. Dieser sollte auch im Ausland gelten.
    • Sowohl für das Reisegepäck als auch für die Skiausrüstung wird keine Haftung übernommen. Auch hier ist eine private Versicherung empfehlenswert.